Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden vom 21. März 2022 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Anerkennung eines Impfschadens nach dem
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