LSG Bayern - Urteil vom 15.12.2015
L 15 VS 19/09
Normen:
BKV Nr. 2402; SGB VII § 9 Abs. 2; SVG § 81;
Vorinstanzen:
SG München, vom 08.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen S 33 VS 17/05

Keine Anerkennung eines Rektumkarzinoms als Wehrdienstbeschädigung bei einem Flugzeugmechaniker

LSG Bayern, Urteil vom 15.12.2015 - Aktenzeichen L 15 VS 19/09

DRsp Nr. 2016/10992

Keine Anerkennung eines Rektumkarzinoms als Wehrdienstbeschädigung bei einem Flugzeugmechaniker

Zur Anerkennung eines Rektumkarzinoms als hinreichend wahrscheinliche Schädigungsfolge bzw. im Wege der Kannversorgung.

Ein unfallunabhängiger Gesundheitsschaden kann als Folge einer Wehrdienstbeschädigung anerkannt werden (hier verneint für die Erkrankung eines Flugzeugmechanikers an einem Rektumkarzinom).

Tenor

I.

Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 8. Dezember 2009 wird zurückgewiesen. Die Klage auf Versorgung ab Erkrankung des Ehemanns der Klägerin wird abgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BKV Nr. 2402; SGB VII § 9 Abs. 2; SVG § 81;

Tatbestand

Streitig ist, ob der Klägerin Hinterbliebenenversorgung wegen des Tods ihres Ehemanns und Versorgung während dessen Krebserkrankung vor seinem Versterben zusteht.

Der 1939 geborene Ehemann der Klägerin R. A. (im Folgenden: G.) war vom 05.01.1960 bis 04.01.1965 Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr.