LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.03.2006
6 Sa 914/05
Normen:
BAT § 71 Abs. 2, 5 ;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 25.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1042/02

Keine Anspruch auf Krankenbezüge bei mehreren dauerhaft nicht ausgeheilten Krankheitszuständen - Bandscheibenschaden und Alkoholabhängigkeit

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.03.2006 - Aktenzeichen 6 Sa 914/05

DRsp Nr. 2007/1166

Keine Anspruch auf Krankenbezüge bei mehreren dauerhaft nicht ausgeheilten Krankheitszuständen - Bandscheibenschaden und Alkoholabhängigkeit

1. Liegen bei einem Arbeitnehmer zwei dauerhaft und nicht ausgeheilte Krankheitszustände vor (Bandscheibenschaden und Alkoholmissbrauch), handelt es sich um dieselbe Krankheit im Rechtssinne, wenn diese bereits zuvor zu Arbeitsunfähigkeitszeiten geführt haben.2. Bei Vorliegen mehrerer dauerhafter Krankheitszustände können die Ursachen für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht beliebig ausgetauscht werden, um durchgängig in den Genuss der grundsätzlich zeitlich eingeschränkten Leistung im Krankheitsfalle zu kommen.3. Kein Arbeitnehmer geht zu dem behandelnden Arzt, um wegen alkoholabhängigkeitsbedingter Ursachen arbeitsunfähig krank befunden zu werden, wenn bereits vorhandene Beeinträchtigungen zu einer Arbeitsunfähigkeit führen.

Normenkette:

BAT § 71 Abs. 2, 5 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, ab 9. Januar 2002 für die Dauer von 26 Wochen Krankenbezüge nach Maßgabe des § 71 Abs. 2 u. 5 BAT zu zahlen.