LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 16.02.2006
1 Ta 248/05
Normen:
ZPO § 121 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kiel 4 Ca 2146 a/05 vom 01.11.2005,

Keine Anwaltsbeiordnung bei Geltendmachung unbestrittener Vergütungsansprüche

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.02.2006 - Aktenzeichen 1 Ta 248/05

DRsp Nr. 2006/21674

Keine Anwaltsbeiordnung bei Geltendmachung unbestrittener Vergütungsansprüche

1. Die Beiordnung eines Anwalts im Sinne von § 121 Abs. 2 ZPO ist nicht erforderlich, wenn der Antragsteller abgerechnete oder einfach zu berechnende Vergütungsansprüche geltend macht.2. Wird der Anspruch vom Arbeitgeber vorgerichtlich nicht bestritten, ist es dem Antragsteller grundsätzlich zuzumuten, gegebenenfalls die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch zu nehmen und den Gütetermin abzuwarten.

Normenkette:

ZPO § 121 Abs. 2 ;

Gründe:

I.

Der Kläger hat am 12.09.2005 beim Arbeitsgericht Kiel eine Lohnzahlungsklage erhoben und zugleich beantragt, ihm hierfür Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin P... zu bewilligen. Er verlangt für vier Monate Zahlung des vereinbarten Nettolohns in Höhe von monatlich 800,00 EUR. Er hat zugleich eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen eingereicht. Der Rechtsstreit ist am 24.10.2005 durch Abschluss eines Vergleiches beendet worden.