LAG Köln - Urteil vom 20.03.2006
14 (4) Sa 36/06
Normen:
BGB § 615 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2006, 642
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 26.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2307/05

Keine Arbeitgeberkündigung durch Bestätigung der Eigenkündigung des Arbeitnehmers

LAG Köln, Urteil vom 20.03.2006 - Aktenzeichen 14 (4) Sa 36/06

DRsp Nr. 2006/27957

Keine Arbeitgeberkündigung durch Bestätigung der Eigenkündigung des Arbeitnehmers

»1. Bestätigt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer dessen angeblich ausgesprochene Kündigung, liegt darin in der Regel keine eigene Kündigung des Arbeitgebers.2. Eine Interpretation einer solchen Bestätigung als Arbeitgeberkündigung ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber in der später erstellten Bescheinigung für die Agentur für Arbeit bescheinigt hat, das Arbeitsverhältnis habe durch Kündigung des Arbeitnehmers geendet.«

Normenkette:

BGB § 615 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um den Beendigungszeitpunkt ihres Arbeitsverhältnisses und daraus resultierende Vergütungsansprüche.