Der Kläger macht als Insolvenzverwalter der Insolvenzschuldnerin Schadensersatzansprüche gegen den Beklagten, der Arbeitnehmer der Insolvenzschuldnerin war, geltend.
Der Beklagte war bei der Insolvenzschuldnerin seit dem 15.05.1991 als Arbeitnehmer tätig. Sein monatliches Bruttogehalt betrug zuletzt (Lohnabrechnung Dezember 1999 - Bl. 133 d. A.) 5.300,00 DM. Im Herbst 1999 wurde der Kläger zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt, am 01.02.2007 wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Köln - 72 IN 228/99 - das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt (Bl. 28 f d. A.).
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