LAG München - Urteil vom 06.02.2006
6 Sa 496/05
Normen:
MTV für die chemische Industrie vom 24. Juni 1992;
Vorinstanzen:
ArbG München 10b Ca 1889/03 I,

Keine Arbeitszeitvergütung für Bereitschaftsruhezeiten ohne Arbeitseinsatz einer 24-Stunden-Schicht der Werksfeuerwehr

LAG München, Urteil vom 06.02.2006 - Aktenzeichen 6 Sa 496/05

DRsp Nr. 2006/28017

Keine Arbeitszeitvergütung für Bereitschaftsruhezeiten ohne Arbeitseinsatz einer 24-Stunden-Schicht der Werksfeuerwehr

»Bereitschaftsruhezeiten (ohne Arbeitseinsatz) einer 24-Stunden-Schicht der Werksfeuerwehr sind nicht als Arbeitszeit zu vergüten.«

Normenkette:

MTV für die chemische Industrie vom 24. Juni 1992;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Ansprüche auf Vergütung, auf verschiedene Vergütungszuschläge und auf zusätzlichen Urlaub sowie über die Eingruppierung der Kläger.

Der Kläger zu 2) ist im Dezember 2005 bei einem Einsatz im Werk ums Leben gekommen. Seine Erbin führt diesen Rechtsstreit weiter.

Die Kläger waren/sind bei der Beklagten als Sanitäter und Feuerwehrmänner beschäftigt. Auf ihre Arbeitsverhältnisse finden kraft einzelvertraglicher Bezugnahme und jeweiliger Organisationszugehörigkeit die Tarifverträge der chemischen Industrie Anwendung.