LAG Niedersachsen - Urteil vom 24.08.2006
7 Sa 17/06
Normen:
BGB § 123 ; ZPO § 794 ;
Fundstellen:
NZA 2007, 112
NZA-RR 2007, 30
Vorinstanzen:
ArbG Verden, vom 12.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1402/03

Keine arglistige Täuschungshandlung des Geschäftsführers der Insolvenzschuldnerin durch unterlassenen Hinweis auf geplanten Betriebsübergang bei Abschluss eines Prozessvergleichs

LAG Niedersachsen, Urteil vom 24.08.2006 - Aktenzeichen 7 Sa 17/06

DRsp Nr. 2006/28027

Keine arglistige Täuschungshandlung des Geschäftsführers der Insolvenzschuldnerin durch unterlassenen Hinweis auf geplanten Betriebsübergang bei Abschluss eines Prozessvergleichs

»1. Eine arglistige Täuschung des Geschäftsführers der Insolvenzschuldnerin liegt nicht darin, dass dieser vor Abschluss des Vergleichs zwar auf den gestellten Insolvenzantrag hingewiesen hat, nicht jedoch darauf, dass in Wirklichkeit ein Betriebsübergang geplant sei.2. Dies gilt auch dann, wenn der ehemalige Prokurist der Insolvenzschuldnerin tatsächlich bereits im Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses vorgehabt haben sollte, den Betrieb im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu erwerben. Der Gang des Insolvenzverfahrens ist nämlich von so vielen Unwägbarkeiten geprägt, dass eine Offenbarungspflicht gegenüber dem anwaltlich vertretenen Kläger nicht angenommen werden kann.«

Normenkette:

BGB § 123 ; ZPO § 794 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger den am 30.09.2004 abgeschlossenen Prozessvergleich wirksam angefochten hat und dabei insbesondere über die Frage, ob die Arbeitgeberin vor Vergleichsabschluss pflichtwidrig nicht auf eine mögliche Betriebsübernahme im Rahmen eines Insolvenzverfahrens hingewiesen hat.