LAG München - Urteil vom 13.04.2006
4 Sa 833/05
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; BayerSchulfinG Art. 31 f ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 30.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 23 Ca 15793/04

Keine Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Träger der Privatschule bei langfristiger Zuweisung eines beamteten Lehrers und Weiterzahlung der Besoldung

LAG München, Urteil vom 13.04.2006 - Aktenzeichen 4 Sa 833/05

DRsp Nr. 2006/20044

Keine Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Träger der Privatschule bei langfristiger Zuweisung eines beamteten Lehrers und Weiterzahlung der Besoldung

»Durch die langfristige Zuweisung eines beamteten (Sonderschul)Lehrers des Freistaats Bayern zu einer Privatschule wird, wenn die Besoldung weitergezahlt wird, i. d. R. kein Arbeitsverhältnis zum Träger der Privatschule begründet.«

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; BayerSchulfinG Art. 31 f ;

Tatbestand:

Der Kläger macht die Unwirksamkeit einer Kündigung der Beklagten als behaupteter Arbeitgeberin und hilfsweise den Bestand eines Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten geltend.