LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 08.05.2007
14 Sa 54/06
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 6 ; TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Satz 1 ; BAT § 29 Abschn. B Abs. 3, 6 ;
Vorinstanzen:
ArbG Mannheim, vom 11.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 147/06

Keine Besitzstandszulage für kinderbezogene Vergütungsbestandteile des Ortszuschlages nach Übergangsrecht bei fehlender Auszahlung im Stichtagsmonat

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.05.2007 - Aktenzeichen 14 Sa 54/06

DRsp Nr. 2007/17592

Keine Besitzstandszulage für kinderbezogene Vergütungsbestandteile des Ortszuschlages nach Übergangsrecht bei fehlender Auszahlung im Stichtagsmonat

1. Die bloße Möglichkeit, bereits für den Monat September 2005 die kinderbezogenen Anteile des Ortszuschlages gewählt zu haben, ist der tatsächlichen Auszahlung des in Streit stehenden Ortszuschlages nicht gleichzustellen.2. Kinder, die bei einem übergeleiteten Arbeitnehmer wegen des Bestehens eines Konkurrenzfalles nach § 29 Abschn. B Abs. 6 BAT im September 2005 nicht zu berücksichtigen waren, können auch dann nicht berücksichtigt werden, wenn der Konkurrenzfall später wegfällt.3. Die in § 11 TVÜ-VKA getroffene Überleitungs- bzw. Besitzstandsregelung verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1 Art. 6 ; TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Satz 1 ; BAT § 29 Abschn. B Abs. 3, 6 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über eine dem Kläger ab dem 01.10.2005 zustehende tarifliche Besitzstandszulage für den kinderbezogenen Teil des Ortszuschlages nach § 29 Abschn. B Abs. 3 BAT.