LAG Düsseldorf - Urteil vom 02.09.2021
5 Sa 113/21
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 10.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 4618/20

Keine Betriebsübernahme eines Wet-Lease-BetriebesBegründung eines Arbeitsverhältnisses durch gesetzliche Fiktion verbotener ArbeitnehmerüberlassungGestaltungsmissbrauch bei Umgehung von ArbeitnehmerüberlassungSoziale Rechtfertigung betriebsbedingter Kündigung wegen Stilllegung des gesamten Betriebes

LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.09.2021 - Aktenzeichen 5 Sa 113/21

DRsp Nr. 2022/7547

Keine Betriebsübernahme eines Wet-Lease-Betriebes Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch gesetzliche Fiktion verbotener Arbeitnehmerüberlassung Gestaltungsmissbrauch bei Umgehung von Arbeitnehmerüberlassung Soziale Rechtfertigung betriebsbedingter Kündigung wegen Stilllegung des gesamten Betriebes

weitestgehende Parallelentscheidung zum Urteil des LAG Düsseldorf v. 11.08.2021 - Az.: 4 Sa 107/21 -

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 10.12.2020 - Az.: 2 Ca 4618/20 - wird zurückgewiesen.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III.

Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung des Beklagten zu 1) sowie über die Frage, ob das Arbeitsverhältnis der Klägerin aufgrund eines Betriebsübergangs oder aufgrund verbotener Arbeitnehmerüberlassung mit der Beklagten zu 2) besteht.

1. 2. 1. 2.