LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 03.12.2007
2 Ta 279/07
Normen:
ZPO § 114 Satz 1 ; BGB § 123 Abs. 1 Alt. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 23.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1225/07

Keine Erfolgsaussicht für Anfechtung eines Aufhebungsvertrages bei verständiger Drohung mit Kündigung nach Manipulation von Arbeitszeiterfassungsgeräten

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.12.2007 - Aktenzeichen 2 Ta 279/07

DRsp Nr. 2008/4379

Keine Erfolgsaussicht für Anfechtung eines Aufhebungsvertrages bei verständiger Drohung mit Kündigung nach Manipulation von Arbeitszeiterfassungsgeräten

Manipulationen von Arbeitszeiterfassungsgeräten stellen an sich einen Grund zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung dar, so dass im Einzelfall die Drohung der Arbeitgeberin mit einer Kündigung nicht widerrechtlich ist.

Normenkette:

ZPO § 114 Satz 1 ; BGB § 123 Abs. 1 Alt. 2 ;

Gründe:

I.

Mit ihrer sofortigen Beschwerde wendet sich die Klägerin gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe.