LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 27.11.2006
4 Ta 195/06
Normen:
ZPO 114;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 07.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ha 6/06

Keine Erfolgsaussichten für unsubstantiierte Klage auf Überstundenvergütung

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.11.2006 - Aktenzeichen 4 Ta 195/06

DRsp Nr. 2007/9764

Keine Erfolgsaussichten für unsubstantiierte Klage auf Überstundenvergütung

Sind im Beschwerdeverfahren keine neuen rechtserheblichen Gesichtspunkte aufgetreten, die eine Abweichung von dem vom Arbeitsgericht gefundenen Ergebnis rechtfertigen würden, und hat das Arbeitsgericht in der angefochtenen Entscheidung und in der Beschwerdebegründung ausführlich und zutreffend sämtliche maßgebenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte aufgeführt, aus denen sich ergibt, dass die Klage keine hinreichende Erfolgsaussicht bietet und insoweit für die Darlegung einer Überstundenvergütung Schlüssigkeitskriterien aufgestellt, ist es nicht erforderlich, dass sich die Berufungskammer mit sämtlichen vom Kläger vorgebrachten Argumenten, die vom Arbeitsgericht in der Ausgangsentscheidung und der Nichtabhilfeentscheidung zutreffend gewürdigt worden sind, in wiederholender Form auseinanderzusetzen, weil das überflüssige Schreibarbeit wäre.

Normenkette:

ZPO 114;

Gründe:

I.