Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Offenbach a.M. vom 23. Januar 2019 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Die Klägerin begehrt die Erstreckung der bereits zuvor bewilligten Prozesskostenhilfe auf den Mehrwert eines gerichtlichen Vergleichs.
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