LAG Niedersachsen - Urteil vom 07.07.2006
3 Sa 1688/05 B
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2006, 669
Vorinstanzen:
ArbG Oldenburg, vom 03.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 544/04

Keine Gleichbehandlung bei Besserstellung abkehrwilliger Lehrkräfte

LAG Niedersachsen, Urteil vom 07.07.2006 - Aktenzeichen 3 Sa 1688/05 B

DRsp Nr. 2006/28032

Keine Gleichbehandlung bei Besserstellung abkehrwilliger Lehrkräfte

»Äußern Lehrkräfte gegenüber ihrem privaten Arbeitgeber die Absicht, sich auf eine Beamtenstelle zu bewerben und vereinbart der Arbeitgeber daraufhin mit diesem Verbesserung der Arbeitsverträge, um sie zum Bleiben zu bewegen, folgt hieraus kein Anspruch anderer Lehrkräfte auf Grund des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Abgabe eines entsprechenden Vertragsangebots durch den Arbeitgeber.«

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten, der Klägerin einen Arbeitsvertrag anzubieten, der ihr Leistungen entsprechend den für niedersächsische Beamte geltenden Bestimmungen gewährt.

Der Beklagte unterhält die ...Schule, eine Sonderschule in V.. Dort unterrichten insgesamt 6 Lehrkräfte, davon 2 Frauen. Der Lehrer A. ist Beamter der Landes Niedersachsen und an die Schule abgeordnet. Der Schulleiter, Herr V., hat einen sogenannten "beamtenähnlichen" Dienstvertrag. Mit den übrigen Lehrkräften vereinbarte der Beklagte arbeitsvertraglich die Geltung des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT).