I.
Das Unternehmen der Arbeitgeberin, die ihren Sitz in X hat, wird in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft betrieben (s. dazu im Einzelnen den Handelsregisterauszug HR B 1049 AG X, Bl. 146 ff. d. A.). Die Arbeitgeberin führt in X den (Klinik-) Betrieb, für den der - aus 9 Mitgliedern bestehende - Antragsteller (= Betriebsrat) gewählt worden ist. Nach näherer Maßgabe des jeweiligen Vorbringens der Beteiligten beabsichtigt die Arbeitgeberin, den Verpflegungsbereich des Kreuznacher Betriebes auszugliedern ("outzusourcen").
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|