Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Nordhausen vom 01.04.2020 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrages.
Die Klägerin war seit dem 01.02.1994 bei der Beklagten zuletzt als Verkaufsmitarbeiterin beschäftigt.
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