LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 05.03.2008
13 Sa 10/07
Normen:
BAT § 22 Abs. 1, 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Mannheim, vom 06.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 148/06

Keine korrigierende Rückgruppierung bei einzelvertraglicher Vereinbarung einer bestimmten Vergütungsgruppe

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.03.2008 - Aktenzeichen 13 Sa 10/07

DRsp Nr. 2008/14777

Keine korrigierende Rückgruppierung bei einzelvertraglicher Vereinbarung einer bestimmten Vergütungsgruppe

Hat die Arbeitgeberin der Arbeitnehmerin eine nach dem Tarifvertrag nicht geschuldete Vergütung arbeitsvertraglich zugesagt, kann sie nicht unter Berufung auf einen Irrtum eine korrigierende Rückgruppierung vornehmen; in diesem Fall hat nämlich die Arbeitgeberin den Tarifvertrag nicht vollzogen sondern sich über ihn hinweggesetzt.

Normenkette:

BAT § 22 Abs. 1, 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über einen von der Klägerin gegenüber der Beklagten geltend gemachten Anspruch auf Vergütung nach Vergütungsgruppe IV a des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT), nachdem die Beklagte deren Vergütung im Wege korrigierender Rückgruppierung lediglich noch nach Vergütungsgruppe IV b BAT bemisst.

Die am ... 1954 geborene Klägerin arbeitet auf Grundlage mehrerer schriftlicher Arbeitsverträge an der Hochschule für J. H., deren Trägerin der Z. Deutschland, Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist. Die Hochschule ist staatlich anerkannt. Sie ist nach den Zuwendungsbescheiden von Bund und Ländern verpflichtet, auf das Arbeitsverhältnis der Parteien den BAT anzuwenden, da die Vergütung der Klägerin aus staatlichen Zuwendungen bezahlt wird.