LAG Köln - Urteil vom 20.01.2006
11 Sa 1142/05
Normen:
BAT § 22 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 17.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1071/05

Keine korrigierende Rückgruppierung bei vertragswidriger Beschäftigung in niedriger Vergütungsgruppe

LAG Köln, Urteil vom 20.01.2006 - Aktenzeichen 11 Sa 1142/05

DRsp Nr. 2006/19979

Keine korrigierende Rückgruppierung bei vertragswidriger Beschäftigung in niedriger Vergütungsgruppe

»Wenn die arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit einer Angestellten des öffentlichen Dienstes einer bestimmten Vergütungsgruppe des BAT entspricht und der Arbeitgeber ihr eine Tätigkeit zuweist, die zu einer niedrigeren Vergütungsgruppe gehört, dann kommt eine korrigierende Rückgruppierung nicht in Betracht: Nicht die Vergütungsgruppe ist falsch, sondern die Arbeitnehmerin wird vertragswidrig beschäftigt.«

Normenkette:

BAT § 22 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die tarifliche Eingruppierung der Klägerin und dabei um die Wirksamkeit einer von der Beklagten vorgenommenen korrigierenden Rückgruppierung.