LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 05.03.2008
13 Sa 20/07
Normen:
BAT § 22 Abs. 1, 2 ; BGB § 242 ;
Vorinstanzen:
ArbG Mannheim, vom 11.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 59/06

Keine korrigierende Rückgruppierung nach jahrzehntelanger Vergütungspraxis

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.03.2008 - Aktenzeichen 13 Sa 20/07

DRsp Nr. 2008/14778

Keine korrigierende Rückgruppierung nach jahrzehntelanger Vergütungspraxis

1. Im Einzelfall kann es gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) in der Erscheinungsform des Verbots widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium") verstoßen, wenn sich die Arbeitgeberin auf die Fehlerhaftigkeit der bisherigen tariflichen Bewertung beruft.2. Nach Ablauf von mehr als 20 Jahren, in denen alle Handlungen der Arbeitgeberin darauf hinausliefen, den Eindruck der Richtigkeit einer Vergütung nach Vergütungsgruppe II a BAT zu bestärken, braucht und kann die Arbeitnehmerin nicht mehr davon ausgehen, dass dies von der Arbeitgeberin in Frage gestellt wird.3. Das gilt um so mehr, wenn es sich auch nicht um eine Vergütungsdifferenz handelt, die für die Arbeitnehmerin erkennbar unbedeutend wäre sondern es sich vielmehr um ein Viertel ihrer Gesamtvergütung und vom absoluten Betrag um annähernd EUR 700 pro Monat handelt; hier liegt es auf der Hand, dass die Arbeitnehmerin darauf vertraute, dass ohne weitere Änderungen tatsächlicher Art sich auch ihre Vergütung nicht in derart einschneidender Weise ändern wird.

Normenkette:

BAT § 22 Abs. 1, 2 ; BGB § 242 ;

Tatbestand: