SG Stuttgart, vom 17.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 28 KR 5303/18
Keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für die stationäre Behandlung in einer PrivatklinikErforderlichkeit eines Ursachenzusammenhangs zwischen Leistungsablehnung und SelbstbeschaffungAnforderungen an eine Vorfestlegung auf eine bestimmte Art der Krankenbehandlung bei einem nicht zugelassenen Leistungserbringer
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.11.2021 - Aktenzeichen L 11 KR 1839/20
DRsp Nr. 2021/17317
Keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für die stationäre Behandlung in einer PrivatklinikErforderlichkeit eines Ursachenzusammenhangs zwischen Leistungsablehnung und SelbstbeschaffungAnforderungen an eine Vorfestlegung auf eine bestimmte Art der Krankenbehandlung bei einem nicht zugelassenen Leistungserbringer
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