SG Ulm, vom 21.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 KR 3612/10
Keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Krebsbehandlung durch ProtonentherapieAnforderungen an die Gewährung einer Alternativbehandlung bei Krebserkrankung in grundrechtsorientierter Auslegung des Leistungskatalogs
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.03.2017 - Aktenzeichen L 5 KR 1036/16
DRsp Nr. 2017/6828
Keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Krebsbehandlung durch ProtonentherapieAnforderungen an die Gewährung einer Alternativbehandlung bei Krebserkrankung in grundrechtsorientierter Auslegung des Leistungskatalogs
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