I.
Die Beteiligten streiten um die Freistellung des Betriebsrates von den Kosten einer Schulungsveranstaltung, an der ein Betriebsratsmitglied teilgenommen hat.
Von einer wiederholenden Darstellung des unstreitigen Sachverhaltes sowie des erstinstanzlichen Parteivorbringens wird abgesehen und auf die Zusammenfassung im Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 07.12.2004 (dort S. 2 f. = Bl. 56 f. d.A) verwiesen.
Der Antragsteller und Beteiligte zu 1) (im Folgenden: Der Betriebsrat) hat beantragt,
die Antragsgegnerin zu verurteilen, den Betriebsrat von den durch die Teilnahme des Betriebsratsmitgliedes W am Betriebsratsseminar vom 14.07. bis 16.07. des V zum Thema " Die Abmahnung" entstandenen Kosten in Höhe von 946,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer freizustellen.
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