I. Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen der Klägerin und der Beklagten bestehende Arbeitsverhältnis durch eine am 7. Dezember 2006 zugegangene ordentliche Kündigung beendet worden ist.
Die Klägerin ist bzw. war bei der Beklagten seit September 1994 als Angestellte zu einem monatlichen Gehalt von EUR 1.500,00 brutto beschäftigt.
Die Klägerin hat am 2. Februar 2007 Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Aachen erhoben und gleichzeitig nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage begehrt.
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