Die beiderseits tarifgebundenen Parteien streiten über die Zahlung von Urlaubsgeld und einer Sonderzuwendung für das Jahr 2004.
Die im Januar 1981 geborene Klägerin absolvierte beim Beklagten auf der Grundlage des Ausbildungsvertrages vom 13. Juni 2001 (Blatt 21 der Akte) vom 1. September 2001 bis zum 26. Januar 2004 eine Ausbildung zur Fachinformatikerin Fachrichtung Anwendungsentwicklung. Ab Juli 2002 war sie Mitglied in der Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|