Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgericht Dortmund vom 03.11.2020,
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers auf Zahlung einer Prämie für einen Verbesserungsvorschlag.
Der Kläger war als Referent Personalcontrolling bei der Beklagten tätig. Seit dem 01.09.2019 befindet er sich in der Passivphase der Altersteilzeit. Bei der Beklagten handelt es sich um ein Tochterunternehmen der A SE, die Teil des A-Konzerns ist.
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