I.
Die Klägerin hat beim Arbeitsgericht Kaiserslautern eine Kündigungsschutzklage eingereicht und gleichzeitig beantragt, ihr Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt D., D-Stadt zu bewilligen. In der Klageschrift hat sie darauf hingewiesen, dass sie eine Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in den nächsten Tagen noch nachreichen werde. Der Rechtsstreit ist durch den gerichtlichen Vergleich vom 13.03.2006 beendet worden.
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