LAG Hamm - Urteil vom 14.02.2006
12 Sa 1914/05
Normen:
BGB § 611 ; BAT § 22 Abs. 1 ; ZPO § 322 ;
Vorinstanzen:
ArbG Münster - 3 Ca 782/05 - 01.09.2005,

Keine rechtskräftige Entscheidung präjudizieller Rechtsverhältnisse - Eingruppierung nach betriebsüblicher Fassung des Angestelltentarifs im privaten Versicherungsgewerbe - Vorrang der Funktion gegenüber Tätigkeitsmerkmalen

LAG Hamm, Urteil vom 14.02.2006 - Aktenzeichen 12 Sa 1914/05

DRsp Nr. 2006/21523

Keine rechtskräftige Entscheidung präjudizieller Rechtsverhältnisse - Eingruppierung nach betriebsüblicher Fassung des Angestelltentarifs im privaten Versicherungsgewerbe - Vorrang der Funktion gegenüber Tätigkeitsmerkmalen

1. Nach § 322 ZPO ist ein Urteil nur insoweit der Rechtskraft fähig, als darin über den durch die Klage und Widerklage erhobenen Anspruch entschieden ist; in Rechtskraft erwächst die im Urteil ausgesprochene Rechtsfolge, also nur der vom Gericht aus dem vorgetragenen Sachverhalt gezogene Schluss auf das Bestehen oder Nichtbestehen der beanspruchten Rechtsfolge, nicht aber die Feststellung der zugrundeliegenden präjudiziellen Rechtsverhältnisse oder sonstigen Vorfragen, aus denen der Richter seinen Schluss gezogen hat.2. § 22 BAT in Verbindung mit der allgemeinen Vergütungsordnung nach der Anlage 1 a ist auf das Arbeitsverhältnis nicht anwendbar, wenn im Anstellungsvertrag lediglich der Erholungsurlaub nach den Bestimmungen des BAT gewährt wird und im Hinblick auf die Vergütung selbst vereinbart ist, dass diese in Anlehnung an die Bestimmungen des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) gewährt wird; damit sind die Vorschriften des BAT nicht Inhalt des Arbeitsvertrages geworden sondern dienen nur als Richtschnur oder Vorbild für die vereinbarten Leistungen des Arbeitgebers.