LAG Köln - Beschluss vom 21.03.2006
7 Ta 14/06
Normen:
ArbGG § 2 § 5 ; GVG § 17 § 17a ;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 24.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 3961/05

Keine Rechtswegbestimmung nach sic-non-Grundsätzen bei Organstellung - ordentlicher Rechtsweg trotz möglichem Arbeitsverhältnis aufgrund Weisungsabhängigkeit

LAG Köln, Beschluss vom 21.03.2006 - Aktenzeichen 7 Ta 14/06

DRsp Nr. 2006/19940

Keine Rechtswegbestimmung nach sic-non-Grundsätzen bei Organstellung - ordentlicher Rechtsweg trotz möglichem Arbeitsverhältnis aufgrund Weisungsabhängigkeit

»1. Für einen Rechtsstreit um die Wirksamkeit der Kündigung des Anstellungsvertrages eines GmbH-Geschäftsführers ist gem. § 5 I 3 ArbGG der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten auch dann nicht gegeben, wenn das Anstellungsverhältnis aufgrund einer starken internen Weisungsabhängigkeit ausnahmsweise als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren sein sollte. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Geschäftsführer erst nach Ausspruch der Kündigung oder gar erst nach Ablauf der gewählten Kündigungsfrist von seiner Organstellung abberufen wird.Ggf. haben die ordentlichen Gerichte in solchen Fällen aufgrund § 17 II GVG materielles Arbeitsrecht anzuwenden.2. Die Grundsätze für die Rechtswegbestimmung in sog. sic-non-Fällen sind auf Organvertreter nicht anwendbar (Anschluss an BAG v. 06.05.1999, NZA 1999, 839f.).«

Normenkette:

ArbGG § 2 § 5 ; GVG § 17 § 17a ;

Gründe: