Die Parteien streiten um die von der Klägerin begehrte Entfernung dreier Abmahnungen aus der Personalakte der Klägerin.
Die aufgrund schriftlichen Arbeitsvertrages vom 09.07.2001 bei der Beklagten zur Betreuung und Akquisition von Kunden und Agenturpartnern beschäftigte Klägerin erhielt mit Schreiben vom 17.06.2003 eine Abmahnung wegen Verlassens des Arbeitsplatzes ohne Genehmigung am 13.06.2003, ferner eine Abmahnung vom selben Tage wegen unentschuldigten Fernbleibens vom Arbeitsplatz in der Zeit vom 13.06.2003 bis 17.06.2003 sowie wegen unterlassener Information der Beklagten über einen anstehenden Krankenhausaufenthalt, schließlich eine Abmahnung vom 31.07.2003 wegen Führens privater Telefonate über Geschäftsanschlüsse mit einer hierdurch verursachten Kostenbelastung im Zeitraum Januar bis Mai 2003 in Höhe von 827,61 EUR. Die Klägerin befindet sich derzeit in Elternzeit.
Sie begehrt Entfernung aller drei Abmahnungen aus ihrer Personalakte.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|