Gegen die Kostenentscheidung in einem Berufungsurteil ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nicht eröffnet.
Unabhängig davon sind mit der angefochtenen Kostenentscheidung die Kosten des gesamten Rechtsstreits und nicht nur die des Berufungsverfahrens gegeneinander aufgehoben worden, so dass diese Verteilung weiterhin angemessen erscheint.
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