LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 28.11.2005
16 Sa 711/05
Normen:
TVG § 1 ; VTV/Bau § 1 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 02.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 1417/04

Keine Sozialkassenpflicht bei Bohrarbeiten zur Vorbereitung von Sprengungen in Steinbrüchen

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.11.2005 - Aktenzeichen 16 Sa 711/05

DRsp Nr. 2006/19737

Keine Sozialkassenpflicht bei Bohrarbeiten zur Vorbereitung von Sprengungen in Steinbrüchen

»Ein Betrieb, der ausschließlich in Steinbrüchen Bohrarbeiten zur Vorbereitung von Sprengungen durchführt, ist kein Betrieb des Baugewerbes iSd für allgemeinverbindlich erklärten tariflichen Regelungen des Baugewerbes (Anschluss an BAG 03. August 2005 - 10 AZR 561/01).«

Normenkette:

TVG § 1 ; VTV/Bau § 1 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Auskunftsverpflichtungen der Beklagten nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes für den Zeitraum Januar 2003 bis Juni 2004.

Der Kläger ist als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes nach näherer tariflicher Maßgabe die Einzugsstelle für die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes.

Die Beklagte, die einen Mitarbeiter beschäftigt, unterhält einen Betrieb, von dem ausschließlich in Steinbrüchen Bohrungen zur Vorbereitung von Sprengungen vorgenommen werden. Zur Winterbauförderung wird die Beklagte nicht herangezogen..