LSG Bayern - Urteil vom 15.12.2016
L 9 AL 185/12
Normen:
SGB III § 118; SGB III § 123; SGB III § 124; GmbHG § 46; SGB III § 25 Abs. 1 S. 1; SGB IV § 7 Abs. 1; SGB VI § 2 Nr. 9;
Vorinstanzen:
SG München, vom 29.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 34 AL 328/10

Keine Sozialversicherungspflicht des Alleingesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH mit treuhänderischer Verwaltung des Gesellschafteranteils bei fehlender Weisungsunterworfenheit

LSG Bayern, Urteil vom 15.12.2016 - Aktenzeichen L 9 AL 185/12

DRsp Nr. 2017/8770

Keine Sozialversicherungspflicht des Alleingesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH mit treuhänderischer Verwaltung des Gesellschafteranteils bei fehlender Weisungsunterworfenheit

1. Zur Frage der Beschäftigteneigenschaft eines Alleingesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH, der den GmbH-Geschäftsanteil als Treuhänder hält. 2. Im Wirtschaftsleben bestehen mannigfaltige Diskrepanzen zwischen den Akteuren, die von der arbeitnehmerspezifischen Weisungsunterworfenheit deutlich unterschieden werden müssen. 3. Zur Divergenz der Rechtsprechung zur Beschäftigungseigenschaft zwischen dem 12. Senat des Bundessozialgerichts und den für die Arbeitsförderung zuständigen Senaten.

1. Bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH, der den GmbH-Geschäftsanteil als Treuhänder hält, liegt keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor, wenn zwar durch Vertrag rechtswirksam ein Treuhandverhältnis generiert wurde, der Geschäftsführer jedoch seinen beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft durch eine fehlende Weisungsunterworfenheit nicht wesentlich eingebüßt hat.