BAG - Urteil vom 18.06.1980
6 AZR 328/78
Normen:
BUrlG § 5 § 7 Abs. 4 § 13 ; TVG § 1 ;
Fundstellen:
ARST 1980, 187
DRsp VI(604)141a-b
DRsp VI(604)141b
DRsp VI(604)41Nr. 5
EzA § 13 BUrlG Nr. 14

Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsanspruch

BAG, Urteil vom 18.06.1980 - Aktenzeichen 6 AZR 328/78

DRsp Nr. 1996/16134

Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsanspruch

»1. Durch eine tarifliche Regelung kann der gesetzliche Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsanspruch eines Arbeitnehmers, der nach erfüllter Wartefrist unberechtigt vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, nicht ausgeschlossen werden (im Anschluß an BAG AP Nr. 4 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit).2. Das trifft auch dann zu, wenn der Arbeitnehmer nach erfüllter Wartefrist in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.«

Normenkette:

BUrlG § 5 § 7 Abs. 4 § 13 ; TVG § 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger war vom 1. Juli 1973 bis zum 27. Juni 1977 bei der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft beiderseitiger Tarifbindung der ab 1. Juli 1973 gültige Rahmentarifvertrag für die Industrie der Steine und Erden (RTV) Anwendung. Ziffer 94 RTV bestimmt:

"Bei vertragswidriger Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer entfällt der Urlaubsanspruch für das laufende Jahr."