1. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
2. Die Klageerweiterungen werden abgewiesen.
3. Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Kern um den Bestand des Arbeitsverhältnisses nach arbeitgeberseitiger Kündigung.
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