Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 10.09.2020 -
Die Revision wird zugelassen.
Mit seiner unter dem 14.04.2020 bei dem Arbeitsgericht eingegangenen Klage begehrt der Kläger weitere Zuschlagsbeträge für mit einem Nachtzuschlag vergütete Stunden, über gezahlte 25 % hinaus einen weiteren Zuschlag von 25 %.
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