Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. November 2018 und des Sozialgerichts Stuttgart vom 20. Februar 2018 aufgehoben, soweit das Nichtbestehen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses festgestellt worden ist.
Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerinnen auch im Revisionsverfahren. Im Übrigen sind außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.
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