Auf die Beschwerde des Antragstellers zu 5. wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 4. Kammer - vom 7. April 2021 aufgehoben, soweit darin der Eilantrag des Antragstellers zu 5. abgelehnt wird. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers zu 5. gegen den Verteilungsbescheid der Antragsgegnerin vom 05.02.2021 wird hinsichtlich der Verteilungsentscheidung angeordnet und hinsichtlich der Androhung unmittelbaren Zwangs wiederhergestellt.
Die Beschwerden der Antragsteller zu 1. bis 4. werden zurückgewiesen.
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