LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.04.2007
15 Sa 116/06
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; BAT § 27 ; AGG § 1 ;
Fundstellen:
AuA 2008, 111
NZA-RR 2007, 630
Vorinstanzen:
ArbG Ulm - 1 Ca 238/06 1 Ca 238/06 - 26.10.2006,

Keine Verweigerung arbeitsvertraglich zugesagter Leistung unter Hinweis auf Benachteiligung anderer Arbeitnehmer

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.2007 - Aktenzeichen 15 Sa 116/06

DRsp Nr. 2007/18073

Keine Verweigerung arbeitsvertraglich zugesagter Leistung unter Hinweis auf Benachteiligung anderer Arbeitnehmer

»Ein auf Erfüllung der im Arbeitsvertrag zugesagten Leistungen in Anspruch genommener Arbeitgeber kann nicht deswegen, weil möglicherweise andere Arbeitnehmer wegen der Nichtgewährung entsprechender Leistungen aus einem der in § 1 AGG angeführten Merkmale benachteiligt werden, dem begünstigten Arbeitnehmer gegenüber die Erfüllung des Anspruchs verweigern.«

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; BAT § 27 ; AGG § 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im zweiten Rechtszug noch über Ansprüche der Klägerin auf Tariflohnerhöhungen für den Zeitraum November 2005 bis April 2006.

Die am ... Juli 1969 geborene, geschiedene und einem Kind zum Unterhalt verpflichtet Klägerin steht seit 01. Februar 1999 als Verwaltungsangestellte in den Diensten der Beklagten. Die ursprünglich vereinbarte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 19,25 Stunden wurde zu einem nicht mitgeteilten Zeitpunkt auf 38,5 Stunden angehoben. Die Beklagte betreibt eine Seniorenresidenz. Der Arbeitsvertrag der Parteien vom 09./19.02.1999 enthält unter anderem folgende Regelungen:

§ 5

Der Arbeitnehmer erhält folgende Vergütung:

Vergütungsgruppe/-Stufe | BAT VIa/5 | DM 1.241,80

Ortszuschlag | | DM 499,91

Allgemeine Zulage | | DM 93,41