Der Kläger ist der Ehemann der am 07.04.2003 verstorbenen Karin A., die bei der Beklagten zu 1) beschäftigt war. Der Kläger erhält auf seinen Antrag hin von der Beklagten zu 2), der rechtlich selbstständigen Pensionskasse der Beklagten zu 1), eine betriebliche Hinterbliebenenrente von zuletzt 286,27 EUR monatlich.
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