Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 19. Mai 2014 wird zurückgewiesen.
II.Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Anerkennung von Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung für Zeiträume, während derer die Klägerin und der Beigeladene mit ihren gemeinsamen Kindern in den Niederlanden wohnten und die Kinder dort erzogen.
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