Kindergartenrecht - Allgemeine Vergütungsrichtlinien; angemessene Personalkosten; angemessene Vergütung; Arbeitsvertrag; Arbeitsvertragsrichtlinien; Aufgaben der Jugendhilfe; Aufgaben der Kindertagesstätten; Aufgabenüberschreitung; AVR; Caritas-Verband; Eingliederungshilfe; Eingruppierung; Erzieher; Erziehung; Erziehungsschwierigkeiten; Gerichtskosten; Hilfe zur Erziehung; Jugendhilfe; Jugendhilferecht; Jugendhilfeträger; Kind; Kindergarten; Kindergartenrecht; Kinderhort; Kindertagesstätte; Kosten; Personal; Personalkosten; Personalkostenzuschuss; Richtlinien für Arbeitsverträge; seelische Behinderung; Sondereinrichtung; sozialer Brennpunkt; Spiel- und Lernstube; tarifliche Höhergruppierung; Vergütung; wesentliche Erziehungsschwierigkeiten; Zuschuss; Zuwendung
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.11.2007 - Aktenzeichen 7 A 10653/07.OVG
DRsp Nr. 2008/2267
Kindergartenrecht - Allgemeine Vergütungsrichtlinien; angemessene Personalkosten; angemessene Vergütung; Arbeitsvertrag; Arbeitsvertragsrichtlinien; Aufgaben der Jugendhilfe; Aufgaben der Kindertagesstätten; Aufgabenüberschreitung; AVR; Caritas-Verband; Eingliederungshilfe; Eingruppierung; Erzieher; Erziehung; Erziehungsschwierigkeiten; Gerichtskosten; Hilfe zur Erziehung; Jugendhilfe; Jugendhilferecht; Jugendhilfeträger; Kind; Kindergarten; Kindergartenrecht; Kinderhort; Kindertagesstätte; Kosten; Personal; Personalkosten; Personalkostenzuschuss; Richtlinien für Arbeitsverträge; seelische Behinderung; Sondereinrichtung; sozialer Brennpunkt; Spiel- und Lernstube; tarifliche Höhergruppierung; Vergütung; wesentliche Erziehungsschwierigkeiten; Zuschuss; Zuwendung
»1. Der Träger einer Kindertagesstätte hat nach Landesrecht einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss zu den Personalkosten der Einrichtung, soweit die Regelung zur angemessenen Personalausstattung hinreichend bestimmt ist (hier für die Personalkosten im Erziehungsdienst).2. Zum Begriff der angemessenen Vergütung als Bemessungsgrundlage für den Personalkostenzuschuss (tarifliche Höhergruppierung bei Personal in einer Sondereinrichtung - Spiel- und Lernstube -).«