Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12. September 2022 -
Der Antragsgegner trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens.
Die am 26.09.2022 fristgerecht eingelegte und am 12.10.2022 begründete Beschwerde des Antragsgegners gegen den am 12.09.2022 zugestellten Beschluss des Verwaltungsgerichts bleibt ohne Erfolg.
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