Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 8. Juni 2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
I.
Der Kläger begehrt die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil, mit welchem seine Klage auf höhere Kostenfestsetzung abgewiesen worden ist.
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