LSG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 06.05.2021 (L 3 VE 1/17)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Beteiligten streiten über die Frage der Vollständigkeit der (Verwaltungs-)Akten des Beklagten. Der 1963 geborene [...]