LSG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 07.01.2021 (L 5 KR 189/20 NZB)
1. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 23.09.2020 wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Die Beteiligten [...]