VGH Bayern - Urteil vom 18.01.2021
8 BV 21.135
Normen:
VwGO § 42 Abs. 2; GG Art. 9 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Ansbach, vom 14.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen AN 9 K 17.1518
VG Ansbach, vom 14.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen AN 9 K 17.754

Klage eines eingetragenen Vereins zur Förderung des Kanusports gegen die Untersagung der Befahrung der Pegnitz mit Booten ohne eigene Triebkraft bei niedrigen Pegelständen; Anfechtung einer wasserrechtlichen Allgemeinverfügung

VGH Bayern, Urteil vom 18.01.2021 - Aktenzeichen 8 BV 21.135

DRsp Nr. 2021/6303

Klage eines eingetragenen Vereins zur Förderung des Kanusports gegen die Untersagung der Befahrung der Pegnitz mit Booten ohne eigene Triebkraft bei niedrigen Pegelständen; Anfechtung einer wasserrechtlichen Allgemeinverfügung

Tenor

I.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 14. November 2018 wird aufgehoben, soweit es das Verfahren AN 9 K 17.754 entschieden hat.

II.

Das Verfahren wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht Ansbach zurückverwiesen.

III.

Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung des Verwaltungsgerichts vorbehalten.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VwGO § 42 Abs. 2; GG Art. 9 Abs. 1;

Tatbestand

Der Kläger, ein eingetragener Verein zur Förderung des Kanusports, wendet sich gegen die Untersagung der Befahrung der Pegnitz mit Booten ohne eigene Triebkraft bei niedrigen Pegelständen im Gewässerabschnitt von Neuhaus a.d. Pegnitz bis Rupprechtsstegen.