Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 14. November 2018 wird aufgehoben, soweit es das Verfahren AN 9 K 17.754 entschieden hat.
II.Das Verfahren wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht Ansbach zurückverwiesen.
III.Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung des Verwaltungsgerichts vorbehalten.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger, ein eingetragener Verein zur Förderung des Kanusports, wendet sich gegen die Untersagung der Befahrung der Pegnitz mit Booten ohne eigene Triebkraft bei niedrigen Pegelständen im Gewässerabschnitt von Neuhaus a.d. Pegnitz bis Rupprechtsstegen.
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