Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der als Zahnarzt in L niedergelassene und zur vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassene Kläger wendet sich gegen eine sachlich-rechnerische Berichtigung seiner Zahnersatzabrechnungen.
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