OVG Schleswig-Holstein - Urteil vom 25.09.2023
3 LB 7/23
Normen:
SGB X § 20 Abs. 1; SGB X § 20 Abs. 2; SGB VIII § 42 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 28.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 15 A 209/17

Klage zweier Eltern gegen die Rechtmäßigkeit einer jugendamtlichen Inobhutnahme zweier minderjähriger Kinder; Oberflächliche Untersuchung des Jugendamtes bei der Durchführung der Untersuchung allein auf Basis von Gerüchten über die mangelnde Befähigung der Eltern für ihre Kinder zu sorgen

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.09.2023 - Aktenzeichen 3 LB 7/23

DRsp Nr. 2023/16103

Klage zweier Eltern gegen die Rechtmäßigkeit einer jugendamtlichen Inobhutnahme zweier minderjähriger Kinder; Oberflächliche Untersuchung des Jugendamtes bei der Durchführung der Untersuchung allein auf Basis von Gerüchten über die mangelnde Befähigung der Eltern für ihre Kinder zu sorgen

1. Es verstößt gegen den Amtsermittlungsgrundsatz aus § 20 Abs. 1 und 2 SGB X, wenn das Jugendamt durch außenstehende Einrichtungen vom Hörensagen zugetragene Angaben von Hinweispersonen ohne eigene Prüfung als Tatsachengrundlage zur Rechtfertigung einer Inobhutnahme übernimmt.2. Der Sachverhalt ist umso gründlicher aufzuklären, je bedeutsamer die Rechtsfolgen für die Beteiligten sind. Eine Absenkung des Maßstabs an eine ordnungsgemäße Amtsermittlung in Abhängigkeit davon, wer im jeweils zuständigen Verwaltungsbereich (hier der Sozialverwaltung) tätig ist, kommt nicht in Betracht, da der Untersuchungsgrundsatz Grundvoraussetzung für die Verwirklichung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ist.