1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28.06.2007 -
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger macht mit der am 28. Dezember 2006 beim Arbeitsgericht eingegangenen Klage ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit der Beklagten geltend.
Der Kläger war bei der Beklagten seit mehr als fünfzehn Jahren zunächst als Redaktionsassistent, sodann als MAZ-Koordinator und seit 2003 als Bildregisseur für Außenübertragungen im Bereich Sport zu einem durchschnittlichen Verdienst von zuletzt 1.700 Euro monatlich tätig.
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